24.06.10

Klinik für Psychiatrie widmet sich dem Thema Suizid

 

Veranstaltung stieß auf großes Interesse bei Helfenden, Behandelnden und Betreuenden von suizidalen Menschen

Chefarzt Prof. Dr. Jörg Degenhardt (von links) und Albrecht Selugga, psychologischer Psychotherapeut (dritter von links) aus der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Marienhaus Klinikum St. Antonius Waldbreitbach diskutierten als Experten aus der stationär-klinischen Praxis gemeinsam mit Prof. Pater Dr. Heribert Niederschlag SAC, Direktor des Ethik-Instituts der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar sowie Dr. Stefan Hiebl, Rechtsanwaltssozietät

Neuwied/Waldbreitbach. „Fast täglich kommen Menschen mit akuten oder latenten Selbstmordabsichten in unsere Klinik“, sagte Prof. Dr. Jörg Degenhardt, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Marienhaus Klinikum St. Antonius Waldbreitbach, anlässlich der Veranstaltung Suizid - Recht, Selbstbestimmung und Hilfe, zu der Mitte Juni Ärzte, Psychologen, Juristen und Sozialarbeiter in das Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied eingeladen waren. Für die rund 70 Teilnehmer ist das Thema hoch aktuell: In Deutschland nimmt sich alle 47 Minuten ein Mensch das Leben. Hinzu kommen etwa 100.000 Selbstmordversuche pro Jahr. „Alle Helfenden, Behandelnden oder Betreuenden die mit suizidalen Menschen zu tun haben, sind verpflichtet Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen sie aber auch die Würde, Freiheit und Selbstbestimmung der Person – auch und gerade wenn sich die Betroffenen in einer Extremsituation befinden – beachten“, erläuterte Degenhardt weiter.

Prof. Pater Dr. Heribert Niederschlag SAC, Direktor des Ethik-Instituts der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar betrachtete in seinem Vortrag die moraltheologischen Aspekten und verwies auf die Autonomie von urteilsfähigen informierten Menschen: „Sie haben ein Recht auf Leben und gleichzeitig auch ein Recht auf Respekt gegenüber der von ihnen getroffenen Entscheidung“. Er betonte aber auch: „Bestehen geringste Zweifel an dieser Autonomie des Lebensmüden, muss ein Selbstmord immer verhindert werden“.

Dr. Stefan Hiebl aus der Rechtsanwaltssozietät Eimer - Heuschmid - Mehle in Bonn, verdeutlichte die rechtliche Perspektive zum Thema Selbstmord, in deren (straf)- rechtlicher Behandlung noch einige offene Fragen beste-hen. Er zeigte jedoch auch, dass auch die deutsche Rechtssprechung auf die Freiverantwortlichkeit des Einzelnen verweist, die es aber im konkreten Fall nachzuweisen gilt. „Mit anderen Worten - nichts tun bedeutet in den meisten Fällen unterlassenen Hilfeleistung“, so Hiebl.