
Es ist eine eigenständige Tätigkeit im hochtechnisierten Bereich einer Klinik oder einer chirurgischen Praxis.
Sie befasst sich mit der Planung, Assistenz und Vorbereitung für diagnostische und therapeutische Eingriffe.
Die Ausübung der Tätigkeit eines OTA erfordert die Anwendung von speziellem Wissen und die technischen Fähigkeiten sowie die Erkennung von Bedürfnissen der zu versorgenden Patienten.
Zu den Aufgaben einer/eines OTA zählen insbesondere:
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger erhalten auf Antrag eine 12-monatige Ausbildungsverkürzung
Arzthelferinnen/-helfer haben die Möglichkeit auf Ausbildungsverkürzung von 6 Monaten, vorausgesetzt ist eine 12-monatige Tätigkeit im OP und eine Aufnahmeprüfung

Das Ausbildungsverhältnis und die Vergütung wird durch den Ausbildungsvertrag mit der jeweiligen Klinik geregelt.
Die Ausbildung dauert unabhängig zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Kalenderjahre. Sie findet als Lehrgang mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie mit einer in den Lehrgang eingegliederten praktischen Ausbildung in den künftigen Aufgabenbereichen statt.
Der Lehrgang umfasst:
Kurs-Nr. 21005: 03. September 2012
Anmeldeschluss: 01.08.2012
Die Ausbildungsgebühren werden vom Ausbildungsträger übernommen.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an eines unserer Kooperationskrankenhäuser:
Bernd Sturm
Fachkrankenpfleger für operative Funktionsbereiche
Lehrer für Berufe im Gesundheitswesen
Telefon: 02631 94681-22
Unser QM-System ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.