Pflegeüberleitung

Schnittpunkt zwischen stationärer und ambulanter  Versorgung

Neben dem Thema Qualitätssicherung während der ambulanten oder stationären Behandlung ist die Überleitung/Übergang und bestmögliche Versorgung des Patienten zwischen den zwei größten pflegerischen Systemen (ambulant/stationär) ein ständiger Diskussionspunkt im Gesundheitswesen.

Nicht erst seit der Einführung des neuen Abrechnungssystems (DRG's) für erbrachte Krankenhausleistungen haben sich durch den medizinischen Fortschritt und den Einsatz moderner Medizin bei hochqualifiziertem Personal die stationäre Behandlungsdauer in den letzten Jahrzehnten am Marienhaus Klinikum stetig verkürzt. Diese Auswirkungen erfordern auch ständige Veränderungen und Anpassungen im Organisationsablauf um einerseits einen wirtschaftlichen Behandlungsablauf während des medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes zu gewährleisten, andererseits aber auch einen qualifizierten Personaleinsatz, der insbesondere die Frage der weiteren medizinischen Versorgung und Betreuung des Patienten nach der Entlassung gemeinsam mit den Betroffenen und deren Angehörigen sowie den Beteiligten im Gesundheitswesen unverzüglich klärt.

Für diese Sonderaufgaben der Unterstützung und Hilfe des Patienten, damit eine qualifizierte Behandlung und medizinische Betreuung auch nach der Krankenhausentlassung nahtlos gewährleistet vorhanden ist, ist die Pflegeüberleitung am Marienhaus Klinikum mit verantwortlich.

 

Definition Pflegeüberleitung

Pflegeüberleitung umfasst alle Gedanken, Gefühle und Handlungen, die notwendig sind, um eine weitere kontinuierliche Qualität in der Pflege zu gewährleisten und zwar beim Übergang ins Krankenhaus zur ambulanten Pflege oder Pflegeheimunterbringung und umgekehrt.
Um bei Überleitungen eine qualitativ gleichbleibend gute Pflege zu gewährleisten, ist eine optimale Zusammenarbeit zwischen stationären und ambulanten Diensten (z.B. Ambulanten Hilfezentren (AHZ), Hausarzt/Facharzt, Heil- und Hilfsmittellieferanten, Physio- und Ergotherapeuten, Alten- und Pflegeheimen, Krankenkassen) erforderlich.
In enger Zusammenarbeit mit den Ärzten und Pflegekräften der Station erhält der Patient durch die Pflegeüberleitung die nötigen Hilfestellungen, sich schneller zurecht zu finden. Dies bedeutet auch, dass der Patient und seine Angehörigen oder sein Betreuer stärker in diese Überleitung als wichtigste Partner einzubeziehen sind.

 


Aufgaben der Pflegeüberleitung


Die Pflegeüberleitung nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • fachkompetenten Beratung und Information der Patienten und Angehörigen über die Möglichkeiten einer häuslichen Versorgung in Bezug auf Hilfsmittelmöglichkeiten, aber auch Aufwand und zukünftige Belastungen
  • pflegefachliche Einschätzung, Beratung und Klärung, ob Pflege zu Hause überhaupt bzw. unter welchen Bedingungen möglich ist
  • rechtzeitige und tragfähige Klärung der weiteren Versorgung, mit allen Beteiligten
  • die Gewährleistung einer adäquaten Hilfsmittelversorgung in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Sanitätshäusern, damit notwendige und angemessene Hilfsmittel zum Entlassungszeitpunkt zu Hause zur Verfügung stehen.
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige
  • Bei komplexeren Pflegeproblemen Informationsaustausch mit ambulanten Pflegediensten und weiterbehandelnden Ärzten 
  • Unterstützung der Patienten und Angehörigen bei allen Belangen, die eine Entlassung nach Hause betreffen.
  • Kooperation mit dem zuständigen Hausarzt/Facharzt und anderen medizinischen Einrichtungen einschl. Krankenkassen

Partner, mit denen wir in der Pflegeüberleitung eng zusammenarbeiten:

  • Ambulante Kinderkranken-,Kranken- und Altenpflege Lisa-Mobil
  • Sozialstationen
  • Ambulante Hilfe-Zentren (AHZ)
  • Sanitätshäusern

 

Ansprechpartner Pflegeüberleitung

Ingeburg Lippert  
Krankenschwester   

Ute Zylla
Krankenschwester