Aufgabe der Radiologie ist es, die radiologischen Untersuchungen (Röntgen, CT, MRT, DSA, Mammadiagnostik, Nuklearmedizin, Interventionelle Radiologie) zeitgerecht durchzuführen und die sich daraus ergebenden Befunde zeitgerecht zu erstellen und an die Auftraggeber weiterzuleiten.
Die Röntgenverordnung verpflichtet den Radiologen die rechtfertigende Indikation zu überprüfen und ggfs. auf andere Untersuchungsmethoden auszuweichen.
Es soll aus ökonomischen Gründen immer die Untersuchung durchgeführt werden, die den größten Informationsgehalt liefert.
Um die erforderliche Qualität sicherzustellen, gibt es neben gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen auch eine Reihe von internen Maßnahmen und Überprüfungen.
Gesetzliche Auflagen und Überprüfung, z.B.
Interne Maßnahmen
Medizinische Klinik täglich
Pädiatrie 1x/Woche
Urologie 1x/Woche
Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie 4x/Woche
Unfallchirurgie täglich
Intensivstation täglich
Interdisziplinäre und interprofessionelle Tumorkonferenz (Mammakarzinom) 1x/Woche
Angiokonferenz 1x/Woche
Große Lehrsammlungen mit überprüften Diagnosen
Insgesamt mehr als 5 000 kontrollierte und aufgearbeitete Fälle.