Die theoretische und praktische Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Zur theoretischen Ausbildung gehören Seminare zu verschiedenen, für die Berufspraxis wichtigen Themen.

Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen

Zu den Voraussetzungen, die Sie gemäß Ausbildungsgesetz mitbringen müssen, gehören:

  1. Gesundheitliche Eignung
     
  2. Ein passender Schulabschluss:
     
    • entweder der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
       
    • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
       
    • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
       
      • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
         
      • einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Was Sie noch mitbringen sollten:

  • Einfühlungsvermögen und Sensibilität im Umgang mit Menschen
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zur Arbeit in Teams mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Berufen im Gesundheitswesen (Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Physio- und Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, ...)
  • Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
  • Bereitschaft zu und Freude am Lernen
  • Körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Reflexionsfähigkeit
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich konstruktiv mit einem christlichen Träger und seinem Leitbild auseinander zu setzen