Weiterbildungsermächtigung der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frauenheilkunde und GeburtshilfeChefarzt Prof. Dr. Richard Berger60 Monate12.07.2006
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und PerinatalmedizinChefarzt Prof. Dr. Richard Berger36 Monate14.02.2007

Allgemeine Definition der Weiterbildungsziele, –zeit und -inhalte des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:

Weiterbildungsziel

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit

60 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5. Abs. 1 Satz 1, davon können

 Weiterbildungsinhalte Allgemein

  1. Die Vermittlung von ethischen, wissenschaftlichen- und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns.
  2. Die Grundsätze der ärztlichen Begutachtung.
  3. Die Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagement.
  4. Die ärztliche Gesprächführung mit Patienten, Angehörigen, niedergelassenen Kollegen und Mitarbeitern der Klinik im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit.
  5. Die Vermittlung von psychosomatischen Grundlagen
  6. Kenntnisse in der medizinischen Aufklärung und Befunddokumentation
  7. Fertigkeiten mit labortechnisch-gestützten Nachweisverfahren ( pH-Meßgerät) 
  8. Umgang mit medizinischen Notfallsituationen
  9. Vermittlung von Kenntnissen der Pharmakotherapie, der Wechselwirkungen von Arzneimitteln und des Arzneimittelmissbrauchs
  10. Grundlagen der allgemeinen Schmerztherapie
  11. Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden im Rahmen der Palliativstation
  12. Kenntnisse in den gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns unter psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen.
  13. Interdisziplinäre Indikationsstellung zur Diagnostik und Interpretation radiologischer Befunde bei gebietsbezogenen und gebietsübergreifenden Fragestellungen.
  14. Individuelle fachnahe Hospitation in angrenzenden Fachbereichen.

 

Planung der geburtshilflich-gynäkologische Weiterbildung im Marienhaus Klinikum Neuwied

 A Geburtshilfe

0 - 6 Monate (Basiskenntnisse)

Nach 6 Monaten geburtshilflicher Ausbildung sollte ein Kenntnisstand erreicht sein, der selbstständige Bereitschaftsdienste erlaubt.

6 - 24 Monate

B Gynäkologie

0 - 6 Monate (Basiskenntnisse)

6 - 36 Monate

 Operative Eingriffe

(Anzahl) sollte am Ende der Facharztweiterbildung erreicht sein. Bei operativem Interesse und Geschick kann jederzeit eine intensive, individuelle Förderung vereinbart werden.


Fortbildungsangebote der Abteilung