Weiterbildungsermächtigungen Innere Medizin
| Innere Medizin & Allgemeinmedizin | Chefarzt Dr. Christian-René de Mas Chefarzt Dr. Burkhard Hügl Chefarzt PD Dr. André Schneider |
| Gastroenterologie | Chefarzt Dr. Christian-René de Mas |
| Intensivmedizin | Chefarzt Dr. Christian-René de Mas |
| Kardiologie | Chefarzt Dr. Burkhard Hügl |
| Nephrologie | Chefarzt PD Dr. André Schneider |
Weiterbildungskonzept der Klinik für Innere Medizin
Die Weiterbildung erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes der Abteilungen für Gastroenterologie, Kardiologie und Nephrologie. Grundlage der Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin bzw. der Schwerpunkte ist die aktuell gültige Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Das gemeinsame Ausbildungskonzept für Berufsanfänger und neue Assistenten hat einen 3-Jahres-Rotationsplan zur Grundlage:
Wünschenswert wäre vor Beginn der Einarbeitung in die Echokardiographie und die Sonographie des Abdomens die vorherige Absolvierung eines entsprechenden Grundkurses.
Jedem Assistenten steht im Moment ein Fortbildungsbudget von 500 €/ Jahr für externe Weiterbildungen zur Verfügung.
In den ersten 3 Monaten erfolgt zunächst eine Einarbeitung in den Stationsdienst ohne an den Nacht- und Wochenenddiensten teilnehmen zu müssen. Danach werden ca. 4 – 5 „Hausdienste“ pro Monat geleistet. Die Intensivstation wird von einem eigenen diensthabenden Arzt versorgt. Nach der 6 monatigen Einarbeitungszeit auf der Intensivstation können die Dienste auch auf der Intensivstation abgeleistet werden.
Nach 2 Jahren erfolgt die Rotation auf die Intensivstation und die Notaufnahme, so dass nach 3 Jahren die Ausbildung zum „Basis-Internisten“ abgeschlossen werden kann. Innerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Erlangung der Fachkunde Rettungsdienst bzw. der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und der Fachkunde Strahlenschutz.
Nach der abgeschlossenen Weiterbildung zu „Basis-Internisten“ besteht die Möglichkeit zur Subspezialisierung in der Gastroenterologie, der Kardiologie, der Nephrologie und zusätzlich auch die Spezialisierung in der speziellen internistischen Intensivmedizin und der Palliativmedizin.
Für die Gastroenterologie liegt die volle Weiterbildungsermächtigung vor und für die Bereiche Kardiologie und Nephrologie liegen durch die Wechsel der Chefärzte die Weiterbildungsermächtigungen nur unvollständig vor. Die vollen Weiterbildungsermächtigungen sind jedoch beantragt.